Unser arbeitsmedizinisches Tätigkeitsfeld

A) Grundlegendes (Ziele, Berufsethik)

Die Arbeitsmedizin umfaßt die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits, sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits (in Anlehnung an die WHO).

 

Ziel der Arbeitsmedizin ist demnach (modifiziert nach Valentin):

  • das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden der Arbeitnehmer in allen Berufen möglichst zu fördern und aufrechtzuerhalten,
  • die Arbeitenden bei ihrer Arbeit gegen die Gefahren schützen, die sich durch sich durch gesundheitsschädigende Einwirkungen ergeben können,
  • den einzelnen Arbeitnehmer einer Beschäftigung zuzuführen, die seiner physiologischen und psychologischen Eignung entspricht,
  • und ihm diese Beschäftigung zu erhalten
  • zusammengefaßt: die Arbeit an den Menschen anzupassen und sie in allen Bereichen zu humanisieren.

 

B) Arbeitsmedizinisches Tätigkeitsfeld der Praxis Drs. Eiber

  • arbeitsmedizinsche Betreuung von Klein- bis Großbetrieben nach den ASiG-Bestimmungen
  • von den Berufsgenossen zugelassen für die entsprechenden Grundziffern von G1 bis G45
  • wir sind sachkundig und kompetent in:
  • arbeitsphysiologische, arbeitspsychologische, ergonomische und arbeitshygienische Fragen
  • Vorsorgeuntersuchungen: Betriebsarzt untersucht Beschäftigte und berät sie arbeitsmedizinsch
  • Arbeitsplatzuntersuchungen: regelmäßige Begehung der Arbeitsplätze, Untersuchung dieser nach arbeitsmedizinschen und arbeitsrechtlichen Aspekten; bei Problemen Vorschlag von betriebsbezogenen Lösungen
  • befähigt und zugelassen gemäß den Richtlinien für Vorschriften der neuen Führerscheinklassen:
  1. Verkehrsmedizinische Untersuchungen nach der aktuellen Fahrerlaubnisverornung        (EU-Führerschein)
  2. Erstellung von Sehtesten und Attesten auch mit Hilfe von geschultem Personal
  3. Anfertigung von leistungspsychologischen oder arbeitsmedizinischen Gutachten
  4. Berechtigung zur Erstellung medizinisch-psychologischer Gutachten