Die fünf Säulen des arbeitsmedizinischen Instituts Drs. Eiber Waldmünchen

1. Gesundheitschutz ist Führungsaufgabe

Ein Unternehmen zu führen heißt, Verantwortung zu haben, Verantwortung für Mitarbeiter und Kunden, Verantwortung für Umsätze und Gewinne. Engagiertes Dienstleisten bringt für uns die Verpflichtung Ihnen zu helfen, die Gesetze und Verordnungen einzuhalten, die zum Schutz der Arbeitnehmer und der Umwelt da sind.

Unser individuell für Sie entwickeltes Dienstleistungsangebot steht für bessere Motivation der Mitarbeiter, positives Image Ihres Unternehmens in der Außen- wirkung.


2. Vorteile sichern durch Partnerschaft

Das Arbeitsschutzgesetz fordert alle. Die arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeiter ist eine gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber. Das AMiDE hilft Verordnungen zu verstehen.

Wir begehen Ihren Betrieb regelmäßig, damit Mängel festgestellt und beseitigt werden können. Durch Entlastung und Unterstützung bei umfangreichen Verwaltungsvorschriften sparen Sie Arbeitszeit und Geld. Damit Sie und Ihre Mitarbeiter gesund bleiben, beraten wir Sie bei der Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen.


3. Das Leistungsspektrum Arbeitsmedizin:

 a) Beratungen durch

 Einzelgespräche
 Besprechungen
 Belehrungen
 Stellungnahmen
 Ergebnisübermittlungen
 Ergonomische Gestaltungsvorschläge

 

b) Beratungen in

Betriebsversammlungen
ASA-Sitzungen
Sprechstunden

 

c) Beratungen über

Körperschutzmittel
Arbeitsverfahren
Gefahrstoffe

 

d) Untersuchungen

  • Einstellungsuntersuchungen
  • Vorsorgeuntersuchungen nach BG-Grundsätzen
  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Auflage
  • Arbeitsbedingte Erkrankungen
  • Auswertung von Untersuchungsergebnissen

 

e) Untersuchungsinhalte

  • Blutuntersuchungen
  • Laboruntersuchungen
  • EKG
  • Ergometrie - Lungenfunktion
  • Röntgenuntersuchungen
  • Endoskopie
  • Sehteste
  • Hörteste

 

f) Begehungen

  • Produktionsstätten
  • Verwaltungsräume
  • Pausenräume
  • Bereitschaftsräume
  • Erste-Hilfe-Räume
  • Soziale Einrichtungen
  • Sanitäre Einrichtungen

 

g) Betriebsbezogene Einzelleistungen

Organisation der Ersten Hilfe
Mithilfe bei der Ersthelferausbildung
Arbeitsunfällen
Unfallanzeigen
Arbeitsmedizinische Begutachtung von Unfallfolgen

 

4. Ganzheitliche Prävention im Betrieb

Mit uns als Ihrem Partner erreichen Sie ganzheitliche Gesundheitsprävention in Ihrem Betrieb. Optimale arbeitsmedizinische Versorgung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern funktioniert nur als komplexer Prozeß. Wir kennen die spezifischen Belastungen und Gesundheitsgefahren. Der Mensch, seine Arbeit und sein Arbeitsumfeld sind untrennbar miteinander verbunden. regelmäßige Betriebsbegehungen, Analysen und Begutachtungen sichern wir Ihre teuren "human resources".


5. Die Schweigepflicht

Das ärztliche Berufsgeheimnis ist mehr, als gesetzliche Auflagen zu erfüllen. Uns reicht es nicht, nur Paragraphen zu beachten. Unsere Ärzte und unser medizi- nisches Personal stellen darüber hinaus weitgehende Anforderungen an sich selbst, geprägt von Moral und Ethik. So, wie es von unserem Unternehmen erwartet wird.

 

Wir garantieren unseren Kunden, daß keine ungerechtfertigten Informationen an Dritte weitergegeben werden. Diese Garantie verlangt auch das Gesetz von uns. Das ist eindeutig definiert im Strafgesetzbuch, im Arbeitssicherheitsgesetz nach dem Bundesdaten- schutzgesetz und im ärztlichen Standesrecht. Alle unter die Schweigepflicht fallenden Tatsachen dürfen vom Arzt nicht unbefugt offenbart werden. Offenbaren bedeutet schon jede Mitteilung an Dritte. Dies gilt auch für die Mitarbeiter eines Arztes.

 

Da gibt es keine Lücken, jedenfalls suchen wir nicht danach. Wir wollen, daß man uns vertraut. So handeln wir, denn bei uns ist man sicher. Nur so können wir unseren Auftrag erfüllen. Nur so wer- den wir unseren eigenen Anforderungen gerecht. Qualität erbringen heißt auch, Werten zu folgen. Unsere Werte liegen oft über den vorgegebenen Normen. Manchmal sind uns Normen nicht menschlich genug. Deshalb richten wir uns streng nach unserer Philosophie. Niemals und unter keinen Umständen gegen das Prinzip des gegenseitigen Vertrauens zu verstoßen.