Arbeitsmedizin

Sie sollen gesund bleiben: Arbeitsmedizin ist Präventivmedizin

Der Betriebsarzt ist überwiegend präventivmedizinisch (d.h. "vorbeugend") tätig. Er berät den Arbeitgeber (hier die Hochschulverwaltung) in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Diese Beratung ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgeschrieben und sie hilft dem Arbeitgeber seinen zahlreichen Pflichten im innerbetrieblichen Arbeitsschutz nachzukommen. Die Grundpflichten des Arbeitgebers sind im Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) zusammengefasst.

 

Weiterhin berät der Betriebsarzt die Arbeitnehmer in arbeitsmedizinischen Fragen, also insbesondere zu allen gesundheitlichen Belangen, die etwas mit der Arbeit zu tun haben.

Sprechstunden finden nach Vereinbarung statt. Um seine Beratungsaufgaben erfolgreich wahrnehmen zu können, führt der Betriebsarzt regelmäßig Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen durch.

 

Zur individuellen Beratung und frühzeitigem Erkennung von gesundheitlichen Problemen in Zusammenhang mit der Arbeit werden vom Betriebsarzt arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt. Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht.

 

Besonderer Hinweis: Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen stellen in den Zeiten zunehmend eingeschränkter Leistungen im Gesundheitswesen (Kostendruck auf den Krankenkassen) eine besondere Möglichkeit dar, individuell vorbeugend ärztlich betreut zu werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit.

 

Aufgrund der zahlreichen Bildschirmarbeitsplätze in der heutigen Kommunikationsgesellschaft liegt der Schwerpunkt der Vorsorgeuntersuchungen zur Zeit auf der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens nach § 6 der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV).